Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

01.06.2022

Fahrschule Fahrflash

Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch, oder online) in Kraft und endet automatisch nach bestandener praktischer Führerprüfung .Die Fahrschule Fahrflash verpflichtet sich, dem Fahrschüler Inn unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.

Gewährleistung

Der ausbildende Fahrlehrer ist im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht und wird die Ausbildung gemäss den neusten methodisch-didaktischen Kenntnissen durchführen. Der Abschluss des Ausbildungsvertrags stellt aber keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar.

Fahrzeuge

Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug erteilt.

Lektionsdauer

Eine Fahrlektion dauert 45 Minuten. Terminvereinbarungen und administrative Arbeiten mit dem Fahrlehrer gehören zur Fahrlektion.

Unterrichtstarif

Die Tarife werden auf der Homepage veröffentlicht.
Die Preise für die angebotenen Dienstleistungen können jederzeit angepasst werden.
Aktionen / Specials sind nur bis zum jeweilig angegebenen Datum gültig.

Absenzen / Fahrfähigkeit

Vereinbarte Fahrlektionen müssen mindestens 6 Stunden im Voraus abgemeldet werden, sonst werden sie verrechnet. Zu spätes Erscheinen oder nicht rechtzeitige Abmeldung gehen zu Lasten des Fahrschülers. Falls Zweifel an der Fahrfähigkeit bestehen (wegen Müdigkeit, Medikamente, Alkohol oder Drogen), kann die Lektion jederzeit abgebrochen werden.

Anmeldungen

Wird ein Kurs oder eine Fahrstunde mündlich, telefonisch, oder online reserviert, so gilt dies als verbindliche Anmeldung.

Anmeldung zur praktischen Führerprüfung

Fahrschüler Innen welche Fahrflash vertrauen und sich ausbilden lassen begleiten wir gerne zur Führerprüfung. Fahrflash begleitet nur Fahrschüler Innen an die Prüfung welche ausreichend ausgebildet sind, gemäss den Schweizerischen Prüfungsanforderungen für die theoretische und praktische Führerprüfung der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (ASA).

Administrative-/Versicherungspauschale

Fahrschüler Innen sind während des praktischen- und theoretischen Unterrichts sowie der offiziellen Führerprüfung durch Fahrflash (Haftpflicht, Vollkasko, Insassenversicherung) versichert. An die Kosten der Versicherung bezahlt der Fahrschüler einen einmaligen Betrag von CHF 90.- Die Administrative-/Versicherungspauschale ist obligatorisch und 2 Jahre gültig. Sie muss bar oder über ein Abo bezahlt werden und wird nicht zurückerstattet.

Zahlungsbedingungen

Ein Abo ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Fahrlektionen und Abonnemente sind jeweils vor Beginn der Lektion bar zu bezahlen oder müssen per Einzahlung im Voraus beglichen sein. Nicht eingelöste Fahrstunden eines Abonnements nach bestandener Führerprüfung werden zurückvergütet. Bricht ein Fahrschüler Inn die Ausbildung ab oder wechselt in eine andere Fahrschule, werden alle nicht erteilten Lektionen zurückvergütet.

Rückerstattungen

Rückerstattungen bei Abo’s und Kombi-Abo’s mit VKU: Es werden die Fahrstunden zum Einzellektionspreis und der VKU zum vollen Preis in Abzug gebracht. Die Rückerstattungen erfolgen nur bis spätestens 3 Monate nach der letzten Fahrlektion, ansonsten verfällt der Anspruch.

Gutscheine

Alle Gutscheine sind 2 Jahre nach Ausstellungsdatum gültig.

Kurse

Aus organisatorischen Gründen behalten wir uns vor, Kurse zeitlich zu verschieben oder bei Unterbelegung zu annullieren. Für Nothelferkurse und Verkehrskundeunterricht sind dies min. 6, max. 12 Teilnehmer Innen. Kurse müssen bis spätestens 48 Stunden vorher abgemeldet werden, ansonsten wird das gesamte Kursgeld in Rechnung gestellt. Die Kurse müssen am ersten Kurstag bar bezahlt werden.

Onlineanmeldung

Wird ein Kurs online gebucht, so gilt dies als verbindliche Anmeldung.

Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen mit der Fahrschule Fahrflash ist das Schweizer Recht nach OR anwendbar. Gerichtsstand ist Bern.